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Obst- und Weinbaubetriebe sollen Frosthilfen erhalten

Freigeschaltet am 12.11.2024 um 12:13 durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: copyright free / Eigenes Werk

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat den Weg für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe per Verordnung freigemacht. Man schaffe die Grundlage, um infolge der Spätfröste im April EU-Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro "zielgerichtet" an die betroffenen deutschen Obst- und Weinbauern auszuzahlen, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten.

Anträge können dann bis zum 8. Januar bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 und 100 Prozent - insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen laut Landwirtschaftsministerium im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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