Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Rechtsstreit gegen Ex-Manager könnte Steuerzahler des Landes Sachsen-Anhalt teuer werden

Rechtsstreit gegen Ex-Manager könnte Steuerzahler des Landes Sachsen-Anhalt teuer werden

Archivmeldung vom 09.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldberg (Symbolbild)
Geldberg (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Dem Land Sachsen-Anhalt droht in einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem umstrittenen Manager eine Belastung in zweistelliger Millionenhöhe. Der ehemalige Verwalter der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (IBG), Dinnies Johannes von der Osten, klagt gegen seine Kündigung im Jahr 2013.

Ging es zunächst um eine niedrige einstellige Millionensumme als Entschädigung, hat sich der Streitwert über die Jahre "auf inzwischen rund 14 Millionen Euro erhöht", sagen zwei mit dem Vorgängen befasste Personen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Von der Osten sieht seine Kündigung als ungerechtfertigt an und besteht auf ausstehende Verwaltergebühren plus Zinsen. Die IBG hat dafür Rückstellungen vorgenommen, für den Fall, im Rechtsstreit zu unterliegen. Sowohl von der Osten als auch das Land äußern sich auf Anfrage nicht konkret. Ein Sprecher des Finanzministeriums teilte nur mit: "Es wäre von Nachteil für das Land sowohl im Berufungsverfahren als auch bei möglichen Vergleichsverhandlungen, wenn die Gegenseite ihr gegenüber bisher nicht veröffentlichte Zahlen aus der Presse erfährt."

Das Land hatte den Vertrag mit Goodvent 2013 wegen privater Geschäfte des damaligen Firmenchefs von der Osten gekündigt. Von der Osten war in die Kritik geraten, weil er sich auch privat an einem geförderten Unternehmen beteiligt hatte und dies nicht angegeben hatte. Im Jahr 2019 urteilte das Landgericht Magdeburg, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war. Das Land legte Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte dimmer in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige