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Bundesregierung prüft Gesetz für V-Leute bei der Polizei

Archivmeldung vom 03.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk/OTT

Die Bundesregierung prüft eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Polizei. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Canan Bayram (Grüne) hervor.

Bislang erfolgt der Einsatz von V-Personen bei der Polizei anders als bei V-Leuten des Verfassungsschutzes ohne eigene gesetzliche Grundlage. Er bewege sich "nicht außerhalb eines rechtlichen Rahmens", schrieb Lange.

Dennoch habe das Ministerium eine "grundlegende Prüfung eingeleitet, ob und in welchen Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht". Grundlage dafür soll ein von der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes im Dezember 2019 vorgelegtes Gutachten sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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