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Kramer: Demonstranten dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Archivmeldung vom 24.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Nikolaus Kramer (2022) Bild: AfD Deutschland
Nikolaus Kramer (2022) Bild: AfD Deutschland

Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für Mecklenburg-Vorpommern durch Landesinnenminister Pegel erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer: „Ich frage mich, was Minister Pegel zu der Aussage bewogen hat, dass der Linksextremismus leicht rückläufig sei. Er hat bei seiner Einschätzung explizit Straftaten aus der PMK, die typisch für ein Wahljahr sind, unberücksichtigt gelassen."

Kramer weiter: "Man kann sich auch alles schönreden – die nackten Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik sprechen aber eine andere Sprache.

Als falsch empfand ich die Nennung von Corona-Protesten, Demonstrationen gegen die Energiepolitik und Rechtsextremismus in einem Atemzug. Zwar stellte Pegel selbst das grundgesetzlich verankerte Recht auf Meinungsäußerung heraus, trägt aber mit der gleichzeitigen Nennung der Proteste mit Extremismus selbst dazu bei, Demonstranten unter Generalverdacht zu stellen.“

Quelle: AfD Deutschland

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