Luftsicherheit - Koalitionsvertreter versuchen Karlsruher Urteil zu umgehen und sind damit offen verfassungsfeindlich
Archivmeldung vom 20.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung untersagt hat, Zivilflugzeuge abzuschießen, fordern Regierungspolitiker weiterhin den Bundeswehreinsatz im Inneren. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:
Nach dem Verfassungsurteil zum Bundeswehreinsatz im Inland sind
Vertreter der Koalitionsparteien dazu übergegangen, offen
verfassungsfeindliche Initiativen zu entwickeln.
Das Verbot, Flugzeuge abzuschießen, gelte nicht, wenn die
Flugzeuge im Ausland entführt worden seien, behauptet
SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Diese Ansicht ist
abenteuerlich. Die Menschenwürde macht nicht an der Landesgrenze
Halt. Als nächstes wird dann wohl behauptet, das Grundrecht auf Leben
habe nur, wer einen deutschen Pass hat, sich in Deutschland aufhält
und ausschließlich deutsche Transportmittel benutzt.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, der seine
Forderung, die Bundeswehr solle Objektschutz während der Fußball-WM
leisten, damit begründet, die Truppe habe in Bayern effektiv den
Schnee weggeräumt, zeigt damit, dass er einiges vom Schnee versteht,
aber wenig von Sicherheit und Grundrechten.
Wer Schnee räumen kann, kann noch lange nicht Fußballfans in
Schach halten. Und wer Vogelkadaver aufsammelt, soll keine Flugzeuge
vom Himmel holen. DIE LINKE empfiehlt der Bundesregierung, sich am
Grundgesetz zu orientieren. Bewaffnete Militäreinsätze im Inland sind
zu Friedenszeiten verfassungsrechtlich verboten und sollen es auch
bleiben.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE