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Reform des Verfassungsschutzes: V-Leute-Führer sollen künftig nach fünf Jahren wechseln

Archivmeldung vom 24.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das V-Leute-Wesen des Verfassungsschutzes soll sich grundlegend ändern: Geplant ist, dass die Führer von V-Leuten jeweils nach fünf Jahren wechseln und anschließend neue Informanten übernehmen. "Der VP ist im Regelfall nach fünf Jahren einem anderen VP-Führer zuzuordnen", heißt es laut der Tageszeitung "Die Welt" in der Beschlussvorlage der Unions-Innenminister für die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern Anfang Dezember.

Damit wird ein Vorschlag des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, aufgegriffen, der jüngst gefordert hatte: "Ich plädiere für eine Rotation von V-Mann-Führern. Sie sollten nicht über lange Zeiträume die gleichen Personen betreuen." Es ist das größte Anliegen der Minister, vor allem die Zusammenarbeit der insgesamt 17 Verfassungsschutzämter zu verbessern. Deshalb soll in Zukunft das Bundesamt von Köln aus den Einsatz der V-Leute für die gesamte Republik steuern. Zu diesem Zweck soll ein zentrales V-Leute-Register geschaffen werden. Die bürgerliche Namen ("Klarnamen") der Zuträger sollen darin aber nicht verzeichnet werden, um sie nicht zu gefährden. Die Führung von V-Leuten soll künftig nach bundeseinheitlichen Standards und Leitlinien erfolgen. "Der Einsatz und die Führung von VP ist einer engen Kontrolle und einem standardisierten Qualitätsmanagement zu unterziehen", heißt es in dem Papier.

Zudem sollen den Informanten "Geld-, Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen" des Staates nur noch nach "einheitlichen Bemessungsfaktoren" gewährt werden. Da extremistische Gruppierungen im In- und Ausland zunehmend das Internet für sich nutzen, soll der Verfassungsschutz das Netz "noch intensiver und systematischer" auswerten. Die Innenminister schlagen dafür eine neue Datei vor, aus der ersichtlich werden soll, welche Verfassungsschutzbehörde über einen "Zugang" zu einem Aufklärungsziel verfügt.

Außerdem wird die Schaffung einer "zentralen Indexdatenbank? für extremistische Internetauftritte erwogen, damit Verfassungsschützer rasch und umfassend auf solche Internetauftritte zugreifen, sie archivieren und darin recherchieren können. Ferner machen sich die Minister für eine gemeinsame "Mediendatei" stark, in der relevante Audio-, Video- und Textdateien samt Bewertung gespeichert werden können. Die Dateien sollen vom Verfassungsschutzverbund jederzeit abrufbar sein.

Die Minister fordern schließlich ein "Kompetenzzentrum für operative Sicherheit bei der Informationsbeschaffung im Internet", das beim Bundesamt eingerichtet werden soll. Für die Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes im Internet plädieren sie für ein eigenes "zentrales Portal für Extremismusprävention".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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