Rechnungshof für Streichung von Umsatzsteuer-Vergünstigungen
Archivmeldung vom 14.12.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesrechnungshof fordert in einer unveröffentlichten Stellungnahme von Dienstag den Bundestag auf, Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer wie etwa bei Restaurantbesuchen oder Lebensmitteln generell auf den Prüfstand zu stellen. Das berichtet "Business Insider".
Schon 2010 habe die Behörde dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz angemahnt - ohne, dass das Bundesfinanzministerium bislang eine Reform angestoßen hätte, heißt es in dem Schreiben. Stattdessen entgehen dem Fiskus mittlerweile noch mehr Gelder durch Steuerermäßigungen: Rund 35 Milliarden Euro seien es im Jahr - verglichen mit zehn Milliarden im Jahr 2010. Der Regelsatz bei der Umsatzsteuer beträgt aktuell 19 Prozent. Auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen wird allerdings der ermäßigte Steuersatz von neun Prozent angewandt.
Dazu gehören unter anderem Produkte des Grundbedarfs - also beispielsweise Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Gemüse und Obst -, aber auch Tiernahrung. Auf Produkte wie Babynahrung oder Mineralwasser wird hingegen die volle Umsatzsteuer fällig. "Die Liste der Gegenstände, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen", führe "zu einer Vielzahl von widersprüchlichen Ergebnissen", heißt es in dem Papier. Außerdem fehle seitens des Ministeriums eine Auswertung, der eigenen Subventionspolitik - beispielsweise im Bezug auf Umwelt- und Klimaziele. Nicht zuletzt warnt der Rechnungshof vor einer Subventionsspirale durch die Ausweitung von vergünstigten oder Nullsteuersätzen. Daher empfiehlt der Rechnungshof dem Finanzministerium erneut, "den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten." Weitere Steuervergünstigungen "sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden", heißt es in dem Papier.
Quelle: dts Nachrichtenagentur