Bonus soll Jugendliche ködern
Archivmeldung vom 17.06.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakDie große Koalition will junge Menschen mit einer einmaligen Gutschrift zum Riester-Sparen bewegen. Mit der Prämie wollen die Politiker mehr Sparer ködern als bislang geplant.
Berufsanfänger bis zum Alter von 25 Jahren sollen einmalig 200 Euro
erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen, hieß es am
Dienstag in den Fraktionen von Union und SPD. Bisher waren im
Kabinettsentwurf nur 100 Euro und eine Grenze von 21 Jahren vorgesehen.
Die Prämie ist Teil des sogenannten Eigenheimrentengesetzes, das selbst
genutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezieht. Der
Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen.
Es ist
geplant, dass mit Riester-Zulagen auch der Kauf, der Bau oder die
Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von
Anteilen an Wohngenossenschaften gefördert werden. Die Grundzulage soll
pro Jahr 154 Euro betragen. Für Kinder ist eine Zulage in Höhe von 185
Euro vorgesehen, für Nachwachs, der im Jahr 2008 geboren wird, von 300
Euro. Die Beiträge sind wie auch bei klassischen Riester-Produkten in
der Sparphase steuerfrei. Bei Auszahlung des Vertrages werden die
Leistungen dann besteuert. Die Sparer sollen 75 oder 100 Prozent des
Kapitals aus dem Vertrag nehmen können, das steuerlich gefördert wird.
Die Zulagen können Anleger auch nutzen, um ein Immobiliendarlehen zu
tilgen.
Neue Regel soll Missbrauch verhindern
Zu
Beginn der Auszahlungsphase müssen die Häuslebauer wählen, ob sie ihre
Steuerschuld auf einen Schlag oder in Raten über bis zu 23 Jahre
begleichen. Entscheiden sie sich für die Einmalzahlung, werden nur 70
Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz
belastet. Sie müssen das Objekt 20 Jahre behalten.
Mit einer
neuen Regel zur Nachversteuerung will die Regierung verhindern, dass
Wohneigentümer die einmalige Besteuerung missbrauchen. Nutzen diese die
Immobilie binnen zehn Jahren nicht mehr selbst, wird das
Eineinhalbfache der nicht erfassten 30 Prozent belastet. In dem Fall
wird also das geförderte Kapital zu 115 statt 100 Prozent versteuert.
Verkauft jemand seine Immobilie zwischen dem zehnten und 20. Jahr, wird
das Kapital wie bei der Ratenzahlung zu 100 Prozent besteuert.
Mehr Spielraum für junge Menschen
Die
Regelungen zur Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt – fassen die
bisherige Wohnbauprämie neu, die es bei Bausparverträgen gibt. Künftig
sollen nur noch Bausparer die jährliche Zulage in Höhe von 45 Euro
bekommen, die das angehäufte Geld in eine Immobilien stecken. Nun kommt
die Koalition auch in diesem Punkt Heranwachsenden entgegen. Sie dürfen
das Geld nach sieben Jahren „zweckwidrig“ verwenden, wenn sie bei
Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt waren.