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NPD beschäftigt Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Archivmeldung vom 01.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Foto: CherryX
Lizenz: CC-by-sa 3.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Just während des laufenden NPD-Verbotsverfahrens sieht sich die Bundesrepublik mit einer unangenehmen Anfrage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) konfrontiert.

Im Jahr 2008 wollte der NPD-Funktionär Peter Marx bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin antreten; der Gemeindewahlausschuss lehnte seine Kandidatur aber wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ab – obwohl Marx ein "Bekenntnis" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgelegt hatte. Nachdem der Rechtsextreme vor deutschen Gerichten erfolglos geklagt hatte, stellte der EGMR Anfang März seine Beschwerde zu – nur wenige Tage nach der Verbotsverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, schreibt der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Dabei wurde die Bundesregierung förmlich um Stellungnahme ersucht, insbesondere ob Marx’ Ablehnung als Oberbürgermeisterkandidat eine Beeinträchtigung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit darstelle und ob diese in einer demokratischen Gesellschaft "notwendig" sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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