Kritik an Faeser nach vorläufiger Aufhebung des Compact-Verbots
Archivmeldung vom 14.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins vorläufig aufgehoben hat, gibt es Kritik am Verhalten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
"Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem
dünnes Eis begeben und ist eingebrochen", sagte Bundestagsvizepräsident
Wolfgang Kubicki (FDP) dem "Tagesspiegel". "Sollte sie auch im
Hauptsacheverfahren scheitern, war es das."
Kubicki hatte sich
bereits kurz nach der Verbotsverfügung gegen den Verein, der "Compact"
herausgibt, kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot
aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers "unvermeidlich",
kommentierte er damals im "Tagesspiegel".
AfD-Chefin Alice Weidel
fordert unterdessen den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy
Faeser (SPD). "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die
Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige
Ohrfeige verpasst", sagte Weidel am Mittwoch.
"Der Rücktritt von
Nancy Faeser ist jetzt überfällig. Für ihren dreisten Angriff auf die
Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden.
Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln
versucht, ist als 'Verfassungsministerin' nicht tragbar."
Die
Linke sieht in der Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots gegen
das Magazin hingegen einen Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats.
"Der Senat hat zu erkennen gegeben, dass die Verbotsverfügung
schließlich durchaus Bestand haben könnte", sagte die innenpolitische
Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag, Martina Renner, der
"Welt" (Donnerstagausgaben).
"Angesichts der durch das Verbot
betroffenen Grundrechte muss dies aber im Hauptsacheverfahren geprüft
und entschieden werden. Das halte ich für eine gute Nachricht und Beleg
für einen funktionierenden Rechtsstaat." Überrascht sei sie von der
Entscheidung des Gerichts nicht, da die Chancen im Hauptsacheverfahren
offen seien. "Das allein reicht bereits für die Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung und damit für die vorläufige Fortsetzung der
Medienarbeit."
Quelle: dts Nachrichtenagentur