Bundestag beschließt härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
Archivmeldung vom 29.06.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Donnerstag wie erwartet mit den Stimmen der Großen Koalition härtere Strafen für Wohnungseinbrüche beschlossen.
Künftig kann Wohnungseinbruch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Strafzumessungsregelung des minder schweren Falles soll für den Wohnungseinbruchdiebstahl nicht mehr anwendbar sein. Gleichzeitig wird den Ermittlungsbehörden aber auch erlaubt, auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten zurückzugreifen. Grüne und Linke kritisierten die härteren Strafen. Im Gegensatz zum Strafrahmen müssten vielmehr die staatlichen Förderungen für Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden erhöht oder mehr Polizisten eingestellt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur