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Tod von Philipp Mißfelder hat juristisches Nachspiel

Archivmeldung vom 04.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Philipp Mißfelder Bild:  World Economic Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0
Philipp Mißfelder Bild: World Economic Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0

Ein Dreivierteljahr nach dem Tod von CDU-Politiker Philipp Mißfelder werden die Hintergründe des Todesfalls juristisch aufgerollt. Aus Teilen der Familie liegt eine Klage gegen das Universitätsklinikum Münster vor dem dortigen Amtsgericht, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Montagsausgaben.

Dabei geht es um die Herausgabe von Krankenunterlagen, weil es Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten über die Todesumstände geben soll. Die Uniklinik und ein anderer Teil der Familie sträubt sich gegen die Aktenherausgabe.

Philipp Mißfelder war im Juli 2015 im Alter von 35 Jahren gestorben. Die als offizielle Todesursache genannte Lungenembolie galt als Langzeitfolge eines Treppensturzes im Februar 2015.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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