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Finanzminister beschließen höhere Strafzuschläge für Steuerbetrüger

Archivmeldung vom 09.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Länderfinanzminister haben am Freitag auf ihrer Tagung in Stralsund höhere Strafzuschläge für Steuerbetrüger, die sich selbst anzeigen, beschlossen. Zwar soll an der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten werden, die Grenze, bis zu der sie gänzlich straffrei bleibt, soll jedoch von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden.

Bei hinterzogenen Beträgen über 25.000 Euro werden dann zehn Prozent Strafzuschlag fällig, ab 100.000 Euro 15 Prozent und bei Hinterziehungen von mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von fünf Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

Die Strafverfolgungsverjährung soll in allen Fällen der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Auf der Grundlage der von den Länderfinanzministern beschlossenen Eckpunkte wird Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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