Ruben Rupp MdL: AfD wollte neues Wahlrecht nicht
Archivmeldung vom 22.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić„Unabhängig von der juristischen Einschätzung darf das berechtigte Anliegen, den Landtag vor einem kostspieligen Aufblähen zu bewahren, nicht aufgrund juristischer Fallstricke scheitern.“ Das sagte der stellv. rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Ruben Rupp MdL heute in der Volksantragsdebatte „XXL Landtag verhindern“.
„Die beste Option für Baden-Württemberg wäre gewesen, dem Gesetz grundsätzlich nicht zuzustimmen, denn das alte Landtagswahlrecht war das fairste und demokratischste Wahlrecht, bei dem insbesondere auch das Persönlichkeitswahlrecht im Mittelpunkt stand. Leider steht nur die AfD für dieses alte Landtagswahlrecht ein. Mit der Änderung zum neuen Landtagswahlrecht machen sich die etablierten Parteien wieder einmal den Staat zur Beute und nehmen dem Bürger die Wahlfreiheit, wer denn wirklich in den Landtag geschickt werden soll.“
Wir sehen durch die Angleichung des Landtagswahlrechts an das Bundestagswahlrecht, dass Personen wie Ricarda Lang in den Bundestag gewählt wurde, obwohl sie bei den Erststimmen abgeschlagen hinter der AfD mit 11,5 % abgeschnitten hat, weiß Rupp. „Insbesondere bei den Altparteien kommen also die unfähigsten Kandidaten ins Amt, Parteisoldaten und Parteifanatiker werden bei Ihnen gewählt, statt Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ins Amt zu wählen! Auch ein Herr Strobl würde ohne die Reform niemals vom Volk in dieses Parlament gewählt werden, er hat es oft genug versucht und ist immer wieder am Volk gescheitert. Wir als AfD-Fraktion wollten dieses neue Landtagswahlrecht nicht, und wir stemmen uns auch politisch klar gegen den drohenden XXL Landtag mit dann dutzenden weiteren ins Parlament einziehenden Ricarda Langs!“
Quelle: AfD BW