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Bericht: Verbrennen ausländischer Flaggen soll bestraft werden

Archivmeldung vom 13.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hohe Strafen für die Zerstörung der Europafahne? Dabei ist die Europäische Union doch gar kein Staat?
Hohe Strafen für die Zerstörung der Europafahne? Dabei ist die Europäische Union doch gar kein Staat?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Verbrennen von ausländischen Flaggen bei Demonstrationen soll strafbar werden. Das sieht ein Antrag von Union und SPD im Bundestag vor, über den die "taz" berichtet.

Demnach würde auch das Verbrennen israelischer Flaggen in der Öffentlichkeit strafbar. Die Koalition reagiert damit auf Berliner Demonstrationen im Dezember 2017, bei denen auch israelische Fahnen verbrannt wurden. Bisher ist das Beschädigen selbst besorgter ausländischer Flaggen in Deutschland nicht strafbar. Bestraft werden kann laut Strafgesetzbuch Paragraph 104 bisher nur die Zerstörung von offiziell benutzten ausländischen Fahnen, etwa bei einem Staatsbesuch.

In diesen Strafrechts-Paragraphen soll der Satz eingefügt werden: "Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt." Es sollen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren drohen. CDU/CSU und SPD bringen laut "taz" keinen eigenen Gesetzentwurf ein, sondern einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf des Bundesrats, der bereits am Mittwoch in erster Lesung auf der Tagesordnung steht. Der Bundesrat will die EU-Flagge und die EU-Hymne strafrechtlich vor Zerstörung und Verächtlichmachung schützen. Auch dies unterstützt die Koalition.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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