Ex-Verfassungsrichter: Klimaneutralität 2045 nicht einklagbar
Die verfassungsrechtliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2045 begründet nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kein einklagbares Staatsziel. Der neue Verfassungsartikel bedeute "keine neue und umfassende Verrechtlichung der staatlichen Klimapolitik", sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Er begrenzt lediglich die Zwecke einer überplanmäßigen Neuverschuldung
und setzt insoweit der Budgethoheit des Parlaments im Hinblick auf die
Kreditaufnahme Grenzen." Der Bundestag will an diesem Dienstag mit der
Mehrheit von Union, SPD und Grünen im Grundgesetz das Ziel verankern,
Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Papier wandte sich gegen
die Deutung, staatliche Maßnahmen könnten künftig gerichtlich überprüft
werden, ob sie der Klimaneutralität bis 2045 dienten oder diesem Ziel
entgegenstünden. "Diese weitgehende Interpretation des neuen
Verfassungstextes begründete in der Tat eine untragbare Knebelung der
Politik und damit die Gefahr eines Abgleitens der parlamentarischen
Demokratie in einen Rechtswegestaat", sagte der Verfassungsjurist. "Ein
solches erweitertes Verständnis des Kriteriums der Klimaneutralität ist
aber ziemlich abwegig."
Es gehe um eine Ermächtigung des
Haushaltsgesetzgebers, "Kredite ohne Bindung an die allgemeine
Schuldenbremse zu bewilligen, allerdings begrenzt auf Ausgaben, die für
Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 veranschlagt
werden", so Papier.
Quelle: dts Nachrichtenagentur