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SPD will gegen Betreuungsgeldgesetz vor Verfassungsgericht ziehen

Archivmeldung vom 15.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Thomas Oppermann Bild: Gerrit Sievert
Thomas Oppermann Bild: Gerrit Sievert

Die SPD will gegen das von Bundespräsident Joachim Gauck an diesem Freitag unterzeichnete Betreuungsgeldgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Die SPD hat stets an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes gezweifelt", sagte Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der "Süddeutschen Zeitung". "Eine Klage ist in Vorbereitung, die Grünen müssen davon allerdings noch überzeugt werden."

Die SPD-Fraktion ist allein nicht zu einer Klage in der Lage. Das Land Hamburg, so Oppermann, werde aber in jedem Fall klagen. Parallel gebe es "eine Initiative im Bundesrat, das Betreuungsgeld abzuschaffen, noch bevor es am 1. August in Kraft tritt". Im Bundesrat stehe die Mehrheit. "Bei der anschließenden Abstimmung im Bundestag hat die FDP die Möglichkeit, ihre neu entdeckte Gegnerschaft zum Betreuungsgeld unter Beweis zu stellen", so Oppermann.

Die Grünen hingegen wollen nach derzeitigem Stand nicht klagen. "Der Bundespräsident bestätigt indirekt unsere Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes, auch wenn er zu einer anderen abschließenden Bewertung kommt", sagte die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Ekin Deligöz der SZ. "Es wäre nicht verkehrt, höchstgerichtlich über das Betreuungsgeld urteilen zu lassen." Die bessere Strategie sei aber "die Ablösung der Merkel-Regierung im Herbst", so Deligöz. "Das Betreuungsgeld würde von Rot-Grün dann schneller abgeschafft, als Karlsruhe eine Klage prüfen kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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