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Gutachten: Korrekturen bei Finanztransaktionssteuer erforderlich

Archivmeldung vom 05.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ein Gutachten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Auftrag der Bundesregierung konstatiert bei der geplanten Finanztransaktionssteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Nachbesserungsbedarf. Die "größte Schwäche" des Gesetzesvorschlags sei, dass Scholz nur an der Börse gehandelte Aktien besteuern wolle, heißt es in dem Gutachten, über das die "Bild-Zeitung" berichtet.

Dies passe nicht zur heutigen Struktur der Finanzmärkte und reduziere die Einnahmen "erheblich". Zudem treffe die Steuer die falschen, warnen die Forscher. "Gerade Investoren, die sich aktiv und transparent am Markt beteiligen, werden besteuert", heißt es im IfW-Gutachten weiter.

Geschont würden hingegen intransparente Akteure, die mit hochriskanten Finanzinstrumenten wie Derivaten oder im Hochfrequenzbereich handelten. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, verlangt deshalb von Scholz Korrekturen: "Wir sollten bei der EU-Finanztransaktionssteuer zum Ursprungsvorschlag der EU-Kommission zurückkehren und den Hochfrequenzhandel und Derivatgeschäfte erfassen", sagte Müller der "Bild-Zeitung". Die Studie zeige, "wie man den aktuellen Vorschlag einer Aktiensteuer zu einer echten Finanztransaktionssteuer weiterentwickeln kann", so der CSU-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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