Bericht: Keine Änderungen am Wahlrecht mehr in dieser Legislatur
Archivmeldung vom 02.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach Gesprächen zwischen den Fraktionsspitzen der Ampel und der Union an diesem Freitag ist offenbar entschieden worden, dass es in der laufenden Wahlperiode keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben wird.
Das berichtet die "Rheinische Post" in ihrer Samstagsausgabe unter
Berufung auf Koalitionskreise. Dem Vernehmen nach fand der Austausch zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform am Freitag
zwischen den Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen,
FDP und SPD statt. Dabei sei deutlich geworden, dass die
Gesprächspartner unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Karlsruher
Entscheidung zögen, hieß es.
Während die Union weiterhin die vom
Gericht bestätigte Zweitstimmendeckung in Zweifel ziehe und darüber eine
Entscheidung treffen wolle, seien sich die Vertreter der
Koalitionsfraktionen einig gewesen, dass im Fall einer erneuten
Befassung lediglich die vom Verfassungsgericht angemahnte Praxis von
Wahlkreisklausel und Sperrklausel zu erörtern sei. Diese beiden,
grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen seien in der noch zur
Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht auszuräumen.
Ferner hieß
es, dass es nun keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben solle, da das
Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und
rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr
sichergestellt habe. Darüber sei man übereingekommen, verlautete aus
Koalitionskreisen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur