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Magazin: Verteidigungsministerium wollte Passagen im Bericht über Anti-Terror-Gesetze verhindern

Archivmeldung vom 26.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hauptdienstsitz des Ministeriums auf der Bonner Hardthöhe
Hauptdienstsitz des Ministeriums auf der Bonner Hardthöhe

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Verteidigungsministerium soll versucht haben, eine Debatte über den Sinn des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu verhindern. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Die Beamten verlangten demnach, ein kritisches Kapitel über den MAD nicht in jenes Gutachten über die Wirksamkeit der deutschen Anti-Terror-Gesetze aufzunehmen, das die Bundesregierung bestellt hatte.

Die Expertengruppe, die ihr Gutachten in dieser Woche vorlegen wird, lehnte das Ansinnen des Ministeriums jedoch ab. Eine Mehrheit der sechsköpfigen Kommission hält die Übertragung von Befugnissen an die Sicherheitsbehörden in den vergangenen zwölf Jahren für zum Teil hoch bedenklich. Zudem stellen vier Mitglieder die Existenzberechtigung des MAD –- des dritten deutschen Geheimdienstes neben Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz -– in Frage.

Laut dem Bericht ist eine Behörde, deren wesentliche Aufgabe es sei, innerhalb der Bundeswehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln extremistisches Gedankengut aufzuspüren, "erheblich rechtfertigungsbedürftig". Im Verteidigungsministeriums heißt es, eine "hervorgehobene Behandlung" des MAD widerspreche dem Auftrag der Kommission.

Auch der MAD war im Zuge des Skandals um den "Nationalsozialistischen Untergrund" ins Zwielicht geraten. So wusste der Dienst früh um die neonazistische Gesinnung des späteren Rechtsterroristen Uwe M.. Doch diese Erkenntnisse blieben folgenlos.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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