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Koalition einigt sich: "Transitverfahren" statt "Transitzentren"

Archivmeldung vom 06.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

CDU, CSU und SPD haben sich nach rund einstündigen Beratungen auf einen Kompromiss im Streit um die Migrationspolitik geeinigt. An der Grenze soll künftig in einem "beschleunigten Verfahren" geprüft werden, ob ein Flüchtling bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt habe, sagten SPD-Chefin Andrea Nahles und CSU-Chef Horst Seehofer getrennt voneinander nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstagabend. Wenn mit einem solchen Land ein Abkommen besteht, sollen Flüchtlinge dorthin zurückgeführt werden.

Dafür seien keinerlei Gesetzesänderungen nötig und es werde keine einseitigen Maßnahmen geben, "wir brauche Abkommen mit den Ländern", sagte Nahles. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden und will nun mit Griechenland und Italien Verhandlungen über Rückführungsabkommen abschließen. Weil der Koalitionspartner Schwierigkeiten mit dem Begriff habe, spreche man nunmehr von "Transitverfahren" anstatt von "Transitzentren". Flüchtlinge würden in den Gebäuden der Behörden nicht festgesetzt oder inhaftiert, sondern könnten "in jedes Land der Welt" weiterreisen, sagte Seehofer.

Diese Transitverfahren würden lediglich an der deutsch-österreichischen Grenze eingeführt. Menschen, die in anderen EU-Ländern lediglich registriert wurden aber noch keinen Asylantrag gestellt haben, könnten nicht abgewiesen werden, räumte Seehofer am Donnerstagabend ein. Diese Verfahren sollten aber "beschleunigt" bearbeitet werden. Dafür werde es Ankerzentren geben, sagte der Bundesinnenminister. Damit bleibt von seinem ursprünglichen Plan wenig übrig: Flüchtlinge, die in anderen EU-Ländern registriert sind aber noch keinen Asylantrag gestellt haben, werden an der deutschen Grenze nicht abgewiesen - sie stellen die wesentlich größere Gruppe dar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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