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"Intelligent heizen" informiert über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Archivmeldung vom 18.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Screenshot https://intelligent-heizen.info/
Bild: Screenshot https://intelligent-heizen.info/

80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland werden aktuell über fossile Energieträger gedeckt. Das im September vom Bundestag verabschiedete neue GEG soll das ändern. Die zentralen Neuerungen stellt das Serviceportal "Intelligent heizen" vor.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Neubau planen oder ihr Haus sanieren, sind dazu verpflichtet, bestimmte energetische Standards einzuhalten. Diese stehen im Gebäudeenergiegesetz, das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Es zielt im Kern darauf ab, die angestrebte Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen. Im September wurde das neue GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, verabschiedet. Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., ist froh, dass es nun verbindliche Vorgaben gibt: "Nach monatelangem Ringen um das Heizungsgesetz (GEG) haben Hausbesitzer endlich mehr Planungssicherheit. Der Herbst steht vor der Tür und die Zeit ist reif, um über eine energieeffiziente und kostensenkende Heizung nachzudenken." Wer neu bauen will oder das bestehende Haus sanieren möchte, muss die Vorgaben zu erneuerbaren Energien beachten. Wann und zu welchem Anteil diese beim Heizen einbezogen werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

65 Prozent erneuerbare Energien in Neubauten verpflichtend

Diejenigen, die 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus bauen, sind laut Heizungsgesetz dazu verpflichtet, 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einzubinden. Welche Technologie die Hausbauenden einsetzen, ist ihnen überlassen. Sie können eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung, die erneuerbare Energieträger mit einem Gas- oder Ölkessel kombiniert, einbauen. Auch eine Biomasse-Heizung oder eine Heizung basierend auf Solarthermie ist eine Option, ebenso wie der Anschluss an ein Wärmenetz. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine sogenannte "H2-Ready"-Gasheizung, also eine Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, zum Einsatz kommen.

Schrittweises Vorgehen bei bestehenden Häusern

Beim Einbau einer neuen Heizung in ein bestehendes Gebäude gibt es Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erst wenn konkrete Wärmepläne in einer Stadt oder Gemeinde vorliegen, gilt die 65-Prozent-Vorgabe auch für Bestandsgebäude. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern soll es bis Mitte 2026 Wärmepläne geben, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028.

Für neue Heizungsanlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen in Bestandsgebäude eingebaut werden, gilt: Sie müssen ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Übergangsfristen für alte Heizungen

Wer eine kaputte Erdgas- oder Ölheizung besitzt, kann sich für eine Übergangslösung entscheiden. In diesem Fall gilt für den Umstieg auf eine Heizung, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird, eine Frist von fünf Jahren. "Ich rate Eigentümern, Kontakt zu den Fachhandwerkern aufzunehmen und sich in Sachen Technik und staatlicher Fördermittel beraten zu lassen. Wer jetzt aktiv wird, kann den Heizungstausch im kommenden Jahr entspannt angehen", sagt Jens J. Wischmann.

Fördermittel für den Heizungstausch

Wer sich bei einer Sanierung für eine klimaneutrale Heizung entscheidet, wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es Zuschüsse in Höhe von 30 bis maximal 70 Prozent. Förderfähig sind alle Heizungen, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, also zum Beispiel Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung und andere.

Quelle: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. (ots)

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