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Bundesinnenministerium erweitert Hamas-Verbot

Archivmeldung vom 11.11.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Flagge der Hamas, eine Kalligrafie der Schahāda vor grünem Hintergrund.
Die Flagge der Hamas, eine Kalligrafie der Schahāda vor grünem Hintergrund.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesinnenministerium stuft das rote Dreieck, welches die Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, sowie Bildnisse von Hamas-Repräsentanten künftig als verbotene Kennzeichen der islamistischen Terrororganisation ein.

Dies geht aus einem internen Schreiben des Ministeriums unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) an die Innenministerien der Bundesländer vom 31. Oktober hervor, über das die "Welt" berichtet. Das Ministerium habe die Echtheit des 14-seitigen Rundschreibens bestätigt, schreibt die Zeitung.

Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums fällt die Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, beispielsweise auf Demonstrationen, damit unter den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs. Über die Strafbarkeit entscheiden Gerichte. "Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet in seiner Kompetenz als Verbotsbehörde des Bundes auch das auf der Spitze stehende rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas", heißt es in dem Schreiben. Das Dreieck sei erstmals in einem Video der Al-Kassam-Brigaden vom 29. Oktober 2023 verwendet worden, also dem militärischen Arm der Hamas. "In diesem Video werden israelische Militärfahrzeuge im Sinne einer Zielmarkierung mit einem roten Dreieck markiert", heißt es in dem Schreiben.

Des Weiteren gelten laut Schreiben "Bildnisse von Repräsentanten der Hamas als Kennzeichen der Hamas". Als Beispiele werden etwa der im Oktober getötete Hamas-Führer Yahya Sinwar sowie sein Nachfolger Khaled Meschaal genannt. Kennzeichen könnten sich "allmählich durch Gebrauch als Erkennungszeichen durchsetzen, ohne dass es auf einen formalen Akt der Widmung eines Symbols zum Kennzeichen des Vereins durch dessen Leitungsebene ankommt", heißt es in dem Schreiben weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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