Bundesinnenministerium erweitert Hamas-Verbot
Das Bundesinnenministerium stuft das rote Dreieck, welches die Hamas zur Markierung von Feinden verwendet, sowie Bildnisse von Hamas-Repräsentanten künftig als verbotene Kennzeichen der islamistischen Terrororganisation ein.
Dies geht aus einem internen Schreiben des Ministeriums unter der
Leitung von Nancy Faeser (SPD) an die Innenministerien der Bundesländer
vom 31. Oktober hervor, über das die "Welt" berichtet. Das Ministerium
habe die Echtheit des 14-seitigen Rundschreibens bestätigt, schreibt die
Zeitung.
Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums fällt die
Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, beispielsweise
auf Demonstrationen, damit unter den Paragrafen 86a des
Strafgesetzbuchs. Über die Strafbarkeit entscheiden Gerichte. "Das
Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet in seiner Kompetenz
als Verbotsbehörde des Bundes auch das auf der Spitze stehende rote
Dreieck als Kennzeichen der Hamas", heißt es in dem Schreiben. Das
Dreieck sei erstmals in einem Video der Al-Kassam-Brigaden vom 29.
Oktober 2023 verwendet worden, also dem militärischen Arm der Hamas. "In
diesem Video werden israelische Militärfahrzeuge im Sinne einer
Zielmarkierung mit einem roten Dreieck markiert", heißt es in dem
Schreiben.
Des Weiteren gelten laut Schreiben "Bildnisse von
Repräsentanten der Hamas als Kennzeichen der Hamas". Als Beispiele
werden etwa der im Oktober getötete Hamas-Führer Yahya Sinwar sowie sein
Nachfolger Khaled Meschaal genannt. Kennzeichen könnten sich
"allmählich durch Gebrauch als Erkennungszeichen durchsetzen, ohne dass
es auf einen formalen Akt der Widmung eines Symbols zum Kennzeichen des
Vereins durch dessen Leitungsebene ankommt", heißt es in dem Schreiben
weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur