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Koalition will soziale Netzwerke zur Herausgabe von Daten zwingen

Archivmeldung vom 17.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Große Koalition will mithilfe von Daten sozialer Netzwerke die Wirkung von Desinformationskampagnen im Internet in den Fokus nehmen. "Die Netzwerke sollen ihre Daten Wissenschaftlern zugänglich machen", sagte der Vize-Vorsitzende des Digitalausschusses, Hansjörg Durz (CSU), dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Desinformation und Manipulationen im Netz seien eine Gefahr für Demokratie und öffentliche Sicherheit, warnte der CSU-Politiker. "Um sie zu bekämpfen, müssen wir die Meinungsbildung im Netz verstehen." Der Forschung fehlten jedoch hierfür die nötigen Daten der sozialen Netzwerke. "Das müssen wir ändern", sagte Durz.

Der CSU-Politiker möchte eine entsprechende Verpflichtung für die Unternehmen ins Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aufnehmen. Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, spricht sich für eine Forschungsklausel aus: "Wir wollen Forschern Zugang zu Informationen ermöglichen", sagte Fechner dem "Handelsblatt". Allerdings glaubt er, dass die Aufnahme einer solchen Klausel in das NetzDG eine Notifizierung auf EU-Ebene auslösen und die Reform damit um mindestens ein halbes Jahr verzögern könnte. "Deshalb beraten wir darüber, in einem getrennten Gesetzgebungsverfahren die Forschungsklausel ins NetzDG einzufügen", sagte Fechner.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hält einen Zugriff auf Daten sozialer Netzwerke zu Forschungszwecken für legitim. Desinformation und Manipulation zu erforschen stelle ein "wichtiges öffentliches Interesse" dar. "Insoweit kann es nach Beachtung hoher Schutzstandards etwa auf pseudonymisierter Datenbasis zulässig sein, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen", sagte Caspar dem "Handelsblatt". Der Gesetzgeber müsste dabei aber klären, auf welche Daten der Nutzer zugegriffen werden dürfe und technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz Betroffener definieren. Mögliche Einschränkungen von deren Rechten müssten verhältnismäßig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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