US-Raketenstationierung: Wohl kein Bundestagsbeschluss notwendig
Archivmeldung vom 02.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBei der geplanten Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ab 2026 bedarf es vermutlich keines Beschlusses des Bundestags. Dies geht aus einer Antwort der Wissenschaftlichen Dienste auf eine Anfrage der partei- und fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar hervor, über die der "Spiegel" berichtet.
Verwiesen wird darin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von 1984, die sich mit der Aufstellung nuklearer Mittelstreckenraketen
in der Bundesrepublik im Rahmen des Nato-Doppelbeschlusses befasste. Die
Richter hätten damals mit sieben zu einer Stimme die Frage verneint, ob
die Rechte des Parlaments gefährdet und verletzt worden seien. Nach
Ansicht des damaligen Gerichts sei der Bund berechtigt, Hoheitsrechte an
zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen, so an die Nato.
Laut
den Wissenschaftlichen Diensten bestätigte das Verfassungsgericht seine
Rechtsprechung wenige Jahre darauf in der Frage der Stationierung von
US-Chemiewaffen. Die Bundesregierung und die US-Regierung hatten auf dem
jüngsten Nato-Gipfel die Stationierung von nichtnuklearen
Mittelstreckenwaffen vom Typ Tomahawk, SM-6 und Überschallraketen
angekündigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur