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Staatsanwaltschaft Berlin will Verfahren gegen Friedrich einstellen

Archivmeldung vom 08.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Peter Friedrich (2012)
Hans-Peter Friedrich (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will die Staatsanwaltschaft Berlin keine Anklage erheben. Das geht aus einem abschließenden Vermerk der Strafverfolgungsbehörde hervor, die monatelang gegen den CSU-Politiker ermittelte, berichtet der "Spiegel".

Friedrich steht im Verdacht, sein Dienstgeheimnis als Innenminister verletzt zu haben: Im vergangenen Oktober soll er vertrauliche Informationen zu juristischen Vorwürfen gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy an dessen Parteichef Sigmar Gabriel weitergegeben haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war der zwischenzeitlich ins Landwirtschaftsressort gewechselte Friedrich im Februar von seinem Ministeramt zurückgetreten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft, die daraufhin Ermittlungen gegen Friedrich einleitete, will das Verfahren jetzt nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung einstellen. Dem Vermerk zufolge habe Friedrich die geheimen Informationen zwar rechtswidrig und vorsätzlich weitergegeben, gleichwohl sei seine Schuld als "gering" anzusehen. Er habe "nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt", sondern versucht zu verhindern, dass Edathy im Zuge der Regierungsbildung "für ein herausragendes Amt in Erwägung gezogen werden könnte".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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