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Datenschutzexperte kritisiert neues Gesetz zum autonomen Fahren - Auto lenkt, Fahrer haftet

Archivmeldung vom 31.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Autonomes Fahren:  Googles Roboter-Auto im März 2011.
Autonomes Fahren: Googles Roboter-Auto im März 2011.

Foto: Mariordo
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der wissenschaftliche Leiter des Niedersächsischen Zentrums für Datenschutz, Volker Lüdemann, hat das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zum autonomen Fahren scharf kritisiert. "Das Gesetz folgt dem Grundsatz ,Das Auto lenkt, der Fahrer haftet'", sagte Lüdemann in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Verbraucher treffe die Haftung nicht nur in Phasen, in denen sie selbst fahren, sondern auch dann, wenn der Computer das Fahrzeug steuere.

Ein eigener Haftungstatbestand für den Hersteller werde nicht geschaffen, obwohl er für das einwandfreie Funktionieren der automatisierten Fahrfunktionen verantwortlich sei. "Sie sollten daher in den Phasen, in denen ihre Systeme das Fahrzeug führen, auch die Gefährdungshaftung tragen", betonte der Experte. Das schaffe dann auch einen zusätzlichen Anreiz, ausschließlich ausgereifte Systeme auf den Markt zu bringen.

Das strategische Ziel des Gesetzes, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für das automatisierte Fahren zu machen, sieht Lüdemann gefährdet. "Wer einen teuren Autopiloten kauft, will von Fahraufgaben befreit werden, um die Zeit im Auto anderweitig zu nutzen", sagte er. Wenn dies nicht rechtssicher möglich sei, fehle der Anreiz, in ein solches System zu investieren.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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