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Wehrbeauftragter: Soldaten beschweren sich über Stubendurchsuchungen

Archivmeldung vom 26.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Peter Bartels Bild: SPD Schleswig-Holstein, on Flickr CC BY-SA 2.0
Hans-Peter Bartels Bild: SPD Schleswig-Holstein, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), erhält Beschwerden über die Durchsuchungen in den Kasernen. "Soldaten haben sich bei uns beklagt, dass Stuben in ihrer Abwesenheit durchsucht worden seien", sagte Bartels der "Heilbronner Stimme". "Die Soldaten fühlen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und unter Generalverdacht gestellt.

Wir wollen deshalb vom Verteidigungsministerium wissen, welche Befehle dazu gegeben wurden, und ob es eine einheitliche Regelung für die Durchsuchungen gab. Der ganze Vorgang regt die Truppe ziemlich auf." Grund für die Durchsuchungen in Kasernen durch Verbandschefs und Kompanieführer waren Funde in Illkirch. Dort, wo der terrorverdächtige Oberleutnant Franco A. seinen Dienst verrichtete, waren in einem Gemeinschaftsraum Wehrmachtshelme im Regal und heroische Landser-Malereien an der Wand entdeckt worden.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte daraufhin eine Kampagne gegen Wehrmachts-Nostalgie in der Bundeswehr eingeleitet. Bislang hat der Wehrbeauftragte von 41 "Funden" Kenntnis erlangt - in 400 Liegenschaften mit 250.000 Soldaten und Zivilbeschäftigen. Zum Thema Pfullendorf sagte Bartels: "Leider haben sich in der Öffentlichkeit schon Bilder festgesetzt von Frauen, die genötigt wurden, nackt an einer Stange zu tanzen. Dazu gibt es keine einzige entsprechende Aussage.

Mir liegt auch bis heute noch keine abschließende Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zum tatsächlich ermittelten Sachverhalt vor. Unstrittig ist: In Pfullendorf sind Dinge vorgefallen, die nicht in Ordnung waren", betonte der Wehrbeauftragte. "Auch extrem unkameradschaftliches Mobbing im Nachhinein. Deswegen hat es Versetzungen und die Einleitung von Disziplinarverfahren gegeben.

Aber die betroffenen Soldaten haben schon einen Anspruch darauf zu wissen, aus welchen konkreten Gründen welche Maßnahmen getroffen worden sind, vom Feldwebel bis zum General." Die Affäre um angebliche sexuell-sadistische Praktiken in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr im baden-württembergischen Pfullendorf hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Prüfung der Vorwürfe habe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergeben, hatte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Mittwoch mitgeteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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