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Rehberg: Bund darf in Flüchtlingspolitik finanziell nicht überfordert werden

Archivmeldung vom 22.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eckhardt Rehberg Bild: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Eckhardt Rehberg Bild: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Am Donnerstag dieser Woche wird sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zum so genannten Flüchtlingsgipfel treffen. Eventuell wird dabei auch über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gesprochen. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg: "Sowohl bei der Flüchtlingspolitik als auch bei eventuellen Beschlüssen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen handelt es sich um gesamtstaatliche Herausforderungen, die nicht allein zu Lasten des Bundes gehen dürfen. Bundesmittel alleine lösen weder die Flüchtlingssituation noch sorgen sie für eine gute Finanzverfassungsreform."

Rehberg weiter: "Bei der anstehenden Vereinbarung geht es u.a. um eine faire Lastenverteilung, die Lösung struktureller Probleme und die Zusage der Länder, die Kosten, die den Kommunen entstehen auch zu übernehmen und die Mittel des Bundes zweckentsprechend zu verwenden.

Dank der vorausschauenden Finanz- und Haushaltspolitik der unionsgeführten Koalitionen der vergangenen Jahre und der guten wirtschaftlichen Entwicklung kann der Bund einen maßgeblichen finanziellen Anteil beitragen. Er darf aber insgesamt nicht überfordert werden. Das wichtigste ist, dass es in den Besprechungen Lösungen für die strukturellen Probleme gibt. Anschließend kann über eine faire Verteilung der Finanzierung gesprochen werden. Dabei muss klar sein, dass Gelder des Bundes auch vereinbarungsgemäß von den Ländern eingesetzt werden und insbesondere bei den Kommunen ankommen. Denn diese tragen die Hauptlasten für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber.

Es darf also nicht wie beispielswiese bei den Mitteln des Bundes für den sozialen Wohnungsbau laufen: Der Bund stellt den Ländern jährlich 518 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, aber die wenigsten Länder nutzen diese Mittel auch für den ursprünglich vereinbarten Zweck. Gesamtstaatlich wären wir viel weiter, wenn die Länder sich verlässlich an Vereinbarungen hielten und Mittel für die Kommunen auch an diese weitergäben.

Bei den Verhandlungen darf nicht vergessen werden, dass Bund, Länder und Gemeinden von deutlich steigenden Steuereinnahmen profitieren. Von 2014 bis 2019 werden die Steuereinnahmen insgesamt um rund 125 Milliarden Euro steigen. Von den Steuermehreinnahmen entfallen gut die Hälfte auf Länder und Kommunen.

Weiter sollte berücksichtigt werden, was der Bund für ein funktionierendes föderales System leistet. Deutlich wird dies an den finanziellen Zugeständnissen des Bundes gegenüber Ländern und Kommunen im Zeitraum 2010 bis 2019 in Höhe von rund 150 Milliarden Euro.

Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass wir die aktuellen Herausforderungen ohne neue Schulden lösen. Die Union setzt alles daran, dass dies gelingt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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