Asylantrag von Nasibullah S. erneut von Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt
Archivmeldung vom 20.09.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttZur Klage des abgelehnten Asylbescheids des Afghanen Nasibullah S. erklärt der asylpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster: „Am Beispiel Nasibullah S. wird der ganze Irrsinn der verfehlten Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung deutlich. Was nach einer billigen Posse klingt, bezahlen jedoch die Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem hart verdienten Geld."
Förster weiter: "In den letzten Jahren erlebte Deutschland eine Masseneinwanderung ungeahnten Ausmaßes. Ein effektiver Grenzschutz wurde seitdem über Bord geworfen. Wäre damals ebenso wie bei den heutigen Abschiebeverhinderungen auf Recht und Gesetz gepocht worden, wären unserer Gesellschaft derart chaotische Zustände erspart geblieben.
Das Hin und Her wie im Falle Nasibullah S. ist keinem Bürger mehr zu vermitteln. Nach den damaligen Plänen von Bundespolizei und Bundesinnenministerium zur Herstellung von Grenzsouveränität wäre der im Dezember 2015 gestellte Asylantrag wohl gar nicht erst möglich gewesen. Die bis heute geltenden europäischen Verträge hätten die Zuständigkeit Deutschlands im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention verneint. Anstatt endlich die notwendige Kehrtwende in der Asylpolitik zu vollziehen, bleiben die Grenzen weiter geöffnet und Monat für Monat werden rund 15.000 Migranten in unser Land gelassen.“
Quelle: AfD Deutschland