Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ex-Verfassungsrichter: Klimaneutralität wird kein Staatsziel

Ex-Verfassungsrichter: Klimaneutralität wird kein Staatsziel

Freigeschaltet am 17.03.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Blind, nichts sehen wollen, ignorant (Symbolbild)
Blind, nichts sehen wollen, ignorant (Symbolbild)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

er frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung.

"Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert", sagte er der FAZ. "Daraus ergibt sich kein Staatsziel, wie wir es kennen mit dem Sozialstaatsziel oder dem Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 und 20 a GG." Auch im Übrigen gelte, "dass Staatsziele des Grundgesetzes als Gesetzgebungsaufträge immer mit einem weiten Gestaltungsspielraum verbunden" seien.

Di Fabio warnte auch davor, dass künftig die Versuchung groß sein könnte, "in Zukunft alles und jedes" etwa als Verteidigungsausgaben zu deklarieren, dann im Rahmen der neuen Schuldenbremse ohne Obergrenze.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lodz in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige