Ex-Verfassungsrichter: Klimaneutralität wird kein Staatsziel
er frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung.
"Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine
Zweckbindung formuliert", sagte er der FAZ. "Daraus ergibt sich kein
Staatsziel, wie wir es kennen mit dem Sozialstaatsziel oder dem
Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 und 20 a
GG." Auch im Übrigen gelte, "dass Staatsziele des Grundgesetzes als
Gesetzgebungsaufträge immer mit einem weiten Gestaltungsspielraum
verbunden" seien.
Di Fabio warnte auch davor, dass künftig die
Versuchung groß sein könnte, "in Zukunft alles und jedes" etwa als
Verteidigungsausgaben zu deklarieren, dann im Rahmen der neuen
Schuldenbremse ohne Obergrenze.
Quelle: dts Nachrichtenagentur