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Datenschützer kündigt DSGVO-Bußgelder in "erheblichem Umfang" an

Archivmeldung vom 30.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Euroäische Union denkt über schlagfertige Strafen für alle nach, die nicht den vorgegebenen Kurs beführworten (Symbolbild)
Die Euroäische Union denkt über schlagfertige Strafen für alle nach, die nicht den vorgegebenen Kurs beführworten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die unzureichende Umsetzung der seit 25. Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Eine "Handelsblatt"-Umfrage unter mehreren Landes-Datenschutzbeauftragten ergab, dass inzwischen zahlreiche Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Noch in diesem Jahr würden Bußgelder "in erheblichem Umfang anfallen", sagte der Chef der Behörde in Baden-Württemberg, Stefan Brink, dem "Handelsblatt".

Als Beispiele für DSGVO-Verstöße nannte Brink rechtswidrige Videoüberwachungen sowie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat bislang zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. Seine Behörde habe zudem "mehrmals Verwarnungen ausgesprochen", sagte Caspar dem "Handelsblatt". Als Beispiele nannte Caspar etwa "werbliche Ansprachen" per E-Mail, die ohne Rechtsgrundlage stattfänden, weil hier grundsätzlich eine Einwilligung erfor derlich sei. "Ein Dauerthema ist auch das Vermieterfragerecht, wenn zum Beispiel ein potentieller Vermieter bereits im Vorfeld einer Besichtigung unzulässig viele Daten erheben will." Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Helga Block hat bereits erste Bußgeldbescheide erlassen. "Dabei ging es insbesondere um Fälle, in denen wir von den angeschriebenen Verantwortlichen keine Auskünfte erhalten haben", sagte Block dem "Handelsblatt".

In Berlin stehen Strafmaßnahmen kurz bevor. "Bis Ende des Jahres ist mit ersten Bußgeldern nach neuem Recht zu rechnen", sagte die Sprecherin der Datenschutzbehörde, Dalia Kues, dem "Handelsblatt". Besonders hoch sei das Beschwerdeaufkommen im Bereich der Betroffenenrechte, etwa wenn Unternehmen Selbstauskünfte nicht oder nicht richtig erteilten oder den Löschansprüchen von Betroffenen nicht nachkämen. "Auch der Bereich unerwünschte E-Mail-Werbung ist eingabenstark", sagte Kues. Ebenfalls "beschwerdeintensiv" sei das Arbeitsgebiet Telemedien. "Dort betreffen die Beschwerden vielfach den Einsatz von Cookies oder die Datenschutzerklärungen von Internetauftritten", erläuterte die Behördensprecherin. "Wir erhalten sehr viele Hinweise zu Webseiten, die gar keine oder offensichtlich mangelhafte Datenschutzhinweise enthalten."

Seit Inkrafttreten der DSGVO verzeichnen die Behörden einen drastischen Anstieg der Datenschutzbeschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich die Zahlen verdoppelt, sagte der Hamburger Datenschützer Caspar. Auch die Behörde in Berlin registrierte ein hohes Beschwerdeaufkommen. In den Monaten Mai bis einschließlich September seien insgesamt 2.157 Beschwerden von betroffenen Bürgern eingegangen, sagte Sprecherin Kues. Im gleichen Vorjahreszeitraum habe es lediglich 578 solcher Eingaben gegeben. Somit hat sich die Zahl der Beschwerden fast vervierfacht. Auch in Baden-Württemberg verzeichnet die zuständige Datenschutzbehörde eine deutliche Zunahme an Nachfragen beziehungsweise Beschwerden. Die Zahl der Eingaben sei seit Mai 2018 um das Dreifache gestiegen, sagte Behördenchef Brink.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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