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Deutsche Krebshilfe: Bundestag muss Tabakwerbung wie geplant beschließen

Archivmeldung vom 06.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: aboutpixel.de/Zeidler
Bild: aboutpixel.de/Zeidler

Die Deutsche Krebshilfe hat den Bundestag aufgefordert, weitere Verbote von Zigarettenwerbung wie geplant zu beschließen. Für krebserregende Tabakprodukte dürfe es keine Werbung geben, sagte Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit Blick auf den Widerstand in der Unions-Bundestagsfraktion.

Das Parlament stehe hier in der Verantwortung, da das Grundgesetz den Schutz der körperlichen Unversehrtheit gebiete. "Tabakwerbung ist präsent, wirkt und verführt - insbesondere Kinder und Jugendliche", warnte Nettekoven. Die Deutsche Krebshilfe fordere daher seit Langem ein vollständiges Tabakwerbeverbot. Im europäischen Vergleich sei Deutschland mit seinen lückenhaften Regelungen "absolutes Schlusslicht". Dies verhindere effiziente Prävention. Dabei habe sich Deutschland schon vor Jahren international verpflichtet, mehr für die Eindämmung des Tabakgebrauchs zu tun.

Ende April hatte das Kabinett bereits beschlossen, aus Jugendschutzgründen Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino in Deutschland zu verbieten. Das Verbot ab Juli 2020 sollte auch E-Zigaretten einschließen. Wegen des Widerstands in der Unionsfraktion wird der Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag behandelt. Es gebe noch Diskussionsbedarf im Herbst, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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