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DGB sieht in Lohngleichheitsgesetz einen zahnlosen Tiger - Anhörung im Bundestag

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elke Hannack Bild: DGB/Simone M. Neumann
Elke Hannack Bild: DGB/Simone M. Neumann

Die Gewerkschaften haben den aktuellen Gesetzentwurf für gleiche Löhne bei Frauen und Männern nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" als weitgehend unwirksam kritisiert. "Die Ausgestaltung des Gesetzes wird dem Ziel des Gesetzes nicht gerecht", heißt es in einer dem Blatt vorliegenden Stellungnahme des DGB für eine Expertenanhörung an diesem Montag im Bundestag.

Zwar handele es sich um ein "wichtiges Signal" in Richtung Lohntransparenz. Doch schließe die Gesetzesvorlage "in hohem Maße Betriebe aus, in denen viele Frauen arbeiten und in denen die Lohnlücke besonders groß ist", wird darin vermerkt. Politisch, so die Kritik des DGB, sei die "Abwehrhaltung gegen ein wirksames Gesetz nicht als wirtschaftsfreundlich, sondern als frauenfeindlich einzuordnen".

"Wir wollen den Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten", sagte DGB-Vize Elke Hannack. Arbeitgeber und Teile der Unionsfraktion hätten jedoch dafür gesorgt, "dass ganze Branchen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen werden, sollte es nicht noch zu Änderungen im parlamentarischen Verfahren kommen", kritisierte Hannack.

Obendrein gebe es keine verbindlichen Prüfverfahren, wie sie ursprünglich vorgesehen gewesen seien. "Die Prüfverfahren müssen aber verbindlich sein, um die Entgeltsysteme regelmäßig zu durchleuchten und Lohndiskriminierung aufzudecken", erläuterte Hannack.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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