Union will Kurzarbeiter vor Steuernachzahlung schützen
Archivmeldung vom 14.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttIn der CDU wächst die Bereitschaft, Millionen Kurzarbeiter vor Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu schützen. Im Nachrichtenmagazin "Focus" schlug die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, vor, den so genannten Progressionsvorbehalt für ein Jahr auszusetzen.
"Wer Kurzarbeitergeld bezieht, erhält dieses steuerfrei", sagte Tillmann. "Da die wenigsten Betroffenen dies einkalkulieren, könnten Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu bösen Überraschungen führen. Kurzfristig könnte eine Lösung sein, den Progressionsvorbehalt für dieses eine Ausnahmejahr auszusetzen."
Tillmann kündigte an, "hierüber werden wir nach der Sommerpause, wenn wir über das Jahressteuergesetz beraten, mit unserem Koalitionspartner sprechen".
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte dem "Focus", rund 2,5 Millionen Beschäftigte müssten wegen Kurzarbeit 2020 im nächsten Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. "Das wird viele völlig überraschen. Wenn die Betroffenen dann auch noch erfahren, dass sie Steuern nachzahlen müssen, ist Ärger über den Staat vorprogrammiert", sagte Güntzler dem "Focus".
Das könne auch die SPD nicht wollen. Deshalb sei es richtig den Progressionsvorbehalt auszusetzen. Der Arbeitnehmerflügel der Union ist der gleichen Ansicht. Der stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende Christian Bäumler verlangte im "Focus", der Progressionsvorbehalt müsse "insgesamt auf den Prüfstand". Das SPD-geführte Finanzministerium lehnt eine Entlastung der Kurzarbeiter dagegen ab. Die Steuergerechtigkeit und Steuersystematik spreche dagegen, "Kurzarbeitergeld isoliert zu begünstigen", sagte eine Sprecherin von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dem "Focus".
Quelle: dts Nachrichtenagentur