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Berlin erklärt 8. März zum gesetzlichen Feiertag

Archivmeldung vom 24.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feiern, Deutschland und Feiertag (Symbolbild)
Feiern, Deutschland und Feiertag (Symbolbild)

Bild: Jens Zehnder / pixelio.de

Als erstes Bundesland hat Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag festgelegt. Das beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Berlin war bisher mit neun das Bundesland mit den wenigsten Feiertagen in Deutschland.

Der neue Feiertag soll bereits im laufenden Jahr arbeitsfrei sein. Der Frauentag entstand ursprünglich als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen. Er fand erstmals am 19. März 1911 statt. Seit 1921 wird er jährlich am 8. März gefeiert. Die Vereinten Nationen erkoren ihn später als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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