Lucke übt Kritik am Wahlgesetz in Baden-Württemberg
Archivmeldung vom 10.12.2015
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Bundesvorsitzende der "Allianz für Fortschritt und Aufbruch" (Alfa), Bernd Lucke, hat deutliche Zweifel daran geäußert, ob das Wahlgesetz in Baden-Württemberg im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Hintergrund sind die Anforderungen an außerparlamentarische Parteien zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zur Landtagswahl. In anderen Bundesländern seien die Unterschriftenerfordernisse viel niedriger und entsprächen denen bei einer Bundestagswahl.
"Mir scheint, dass das baden-württembergische Wahlgesetz im Konflikt mit dem Demokratiegebot des Grundgesetzes steht und vor allem dadurch motiviert ist, dass sich die etablierten Parteien unerwünschter Konkurrenz entledigen wollen", sagte Lucke dem "Handelsblatt".
Der Alfa-Chef sprach mit Blick auf Baden-Württemberg von Anforderungen, die "unverhältnismäßig hoch" seien. Er gab zu bedenken, dass eine neue Partei, wenn sie bei der Bundestagswahl in Baden-Württemberg antreten will, lediglich 2.000 Unterstützungsunterschriften vorlegen müsse, "wobei völlig egal ist, wo die Unterschriften im Land gesammelt werden".
Demgegenüber werde bei einer Landtagswahl verlangt, dass eine neue Partei mindestens 10.500 Unterschriften sammeln müsse in jedem der 70 Wahlkreise 150 Unterschriften von Wahlberechtigten. "Das ist eine viel höhere Hürde als bei einer Bundestagswahl und ein sachlicher Grund dafür ist nicht erkennbar", kritisierte Lucke. Für Alfa sind nach Angaben der Partei bislang rund 7.000 gültige Unterschriften geleistet worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur