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Betreuungsgeld voraussichtlich doch ab 1. Januar 2013

Archivmeldung vom 01.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Bundesregierung hat sich über die sachlichen Modalitäten für ein künftiges Betreuungsgeld geeinigt, dessen Start planmäßig ab 1. Januar vorgesehen ist. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z.) berichtet in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Regierungskreise in Berlin, am Freitag habe eine Runde der Staatssekretäre die Ressortabstimmung zu dem Gesetzestext abgeschlossen, der nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kommende Woche im Kabinett beschlossen werden soll.

Danach soll das Betreuungsgeld wie von Frau Schröder beabsichtigt vom 1. Januar 2013 an gezahlt werden, wenn für ein Kind zwischen einem und drei Jahren kein öffentlicher Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird. Zuvor waren Vorbehalte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekannt geworden, wonach das Geld erst gezahlt werden solle, wenn von Juli an der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt.

Allerdings, so der F.A.Z.-Bericht weiter, hätten die FDP-geführten Ressorts ihre politischen Leitungsvorbehalte aufrecht erhalten. Mit einer Lösung werde in Regierungskreisen nicht vor dem Koalitionsgespräch der drei Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Philipp Rösler (FDP) und Horst Seehofer (CSU) gerechnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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