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Arbeitsminister Heil: Rund 42 Milliarden Euro an Kosten für Kurzarbeit

Archivmeldung vom 21.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hubertus Heil (2018)
Hubertus Heil (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Milliardenkosten der noch einmal verlängerten Kurzarbeit-Regelungen als wichtige Rettungsmaßnahme in der Corona-Pandemie verteidigt. "Seit Beginn der Krise haben wir rund 42 Milliarden Euro ausgegeben", sagte Heil in einem Interview mit dem "Tagesspiegel".

"Dazu muss man wissen: Wir hatten aus den guten Zeiten Rücklagen. Bei der Bundesagentur für Arbeit von 26 Milliarden Euro, die haben wir voll eingesetzt und als es nicht mehr gereicht hat, auch mit Bundesmitteln ausgeholfen." Er wolle es auf folgenden Nenner bringen: "Kurzarbeit war verdammt teuer. Aber die Alternative, nämlich die Rückkehr von Massenarbeitslosigkeit zuzulassen, wäre für Deutschland sozial und ökonomisch viel, viel teurer gewesen." Das Geld, das aufgewandt wurde, sei nicht verschwunden, sondern habe im Wirtschaftskreislauf mitgeholfen, die Volkswirtschaft zu stabilisieren.

"Nach unseren Erkenntnissen hat Kurzarbeit bis zu drei Millionen Arbeitsplätze in Deutschland gesichert.", Zu Beginn der Pandemie seien etwa sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit, jetzt noch ungefähr eine Million. Ein weiterer positiver Effekt sei, dass Unternehmen jetzt, wo Öffnungen möglich sind, ihre Fachkräfte an Bord hätten, um durchzustarten. "Andere Länder haben sich an unserem Modell orientiert", betonte Heil. "Der amerikanische Arbeitsminister sagte mir, dass "The Kurzarbeit" da ein eigener Begriff wie "Kindergarten" geworden ist. Das ist doch eine schöne Chiffre für gutes Krisenmanagement." Der Bundestag hatte am Freitag die coronabedingten Regelungen für Kurzarbeit verlängert. Kurzarbeitergeld kann vorerst weiter bis zum 30. Juni gezahlt werden. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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