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Führende Staatsrechtler: Verfassungsgericht wird "Ehe für alle" bestätigen

Archivmeldung vom 01.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Drei führende deutsche Staatsrechtler halten die am Freitag vom Bundestag beschlossene "Ehe für alle" für verfassungsgemäß. Christoph Degenhart, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post": "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten." Er sei nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht das Standvermögen hätte, sich dem neuen Gesetz in den Weg zu stellen.

Noch weiter geht Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover. Sie sagte der "Rheinischen Post": "Die Ehe für alle steht mit Artikel 6 in Einklang. Ich bin zuversichtlich, dass das hält." Da die Ehe nirgends definiert sei, hätte der Gesetzgeber einen "sehr großen Gestaltungsspielraum", sagte Brosius-Gersdorf. "Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte.

Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen", sagte die Juristin. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sagte: "Es gibt im Grundgesetz sicherlich kein Diskriminierungsgebot." Entweder verstehe man den Ehe-Artikel "entwicklungsoffen". "Oder er ist traditionell, dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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