SPD-Haushaltssprecher Schneider: 7,50 Euro Mindestlohn "sind eine schiere Illusion"
Archivmeldung vom 27.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Haushaltssprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hat Gewerkschafts- und Oppositionsforderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn sowohl für die Fläche als auch in der Höhe entschieden zurückgewiesen.
Gegenüber der "Leipziger
Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe) sagte Schneider: "Ein Betrag von
7,50 Euro als staatlich garantierter flächendeckender Mindestlohn ist
eine schiere Illusion. Es bringt nichts, in München einen Lohn
festzulegen, der im Osten alle Arbeit platt macht", so Schneider.
Zudem sei eine flächendeckende Regelung "völlig falsch", wies der
SPD-Politiker entsprechende Forderungen des DGB wie auch der
Linkspartei zurück. "Mindestlohn ja, aber er muss in der Höhe
brachenspezifisch geregelt werden und auf die jeweiligen Regionen
abgestimmt sein."
Mit einer gewissen Verwunderungen kommentierte Schneider die
Forderung seines Unionskollegen Steffen Kampeter nach einem
Haushaltsbegleitgesetz für den Etat 2007, mit dem die steigenden
Kosten bei Hartz IV unter Kontrolle gebracht werden sollten.
"Natürlich wird es, wie fast jedes Jahr, auch 2007 ein
Haushaltsbegleitgesetz geben." Aber zunächst müsse die Regierung den
Haushalt aufstellen, zumal das in die Wege geleitete
SGB-II-Optimierungsgesetz, mit dem insgesamt rund vier Milliarden
Euro bei den Kosten für den Arbeitsmarkt eingespart werden sollen,
"jetzt noch nicht einmal beschlossen ist". Schneider wies auf die
bekannt hohen Mehrkosten für den Arbeitsmarktbereich hin, "die im
Wesentlichen durch die so genannten ,Aufstocker' bei den Regelsätzen
für das Arbeitslosengeld II verursacht werden". Das sei dann
"faktisch der Kombilohn, den die Union immer haben wollte". Deshalb
wäre es besser, sich mit dem Thema Mindestlohn zu befassen, "als
immer nur pauschal nach Kürzungen beim ALG-II zu rufen", meinte
Schneider. Dabei sei für die SPD und damit auch für die große
Koalition "klar, dass an den Regelsätzen beim ALG-II ebenso wenig
gekürzt werden wird wie bei der beschlossenen Ost-West-Angleichung".
Zu reden sei aber über "das erstaunliche Maß der Subventionierung im
Niedriglohnbereich durch Aufstockungsbeträge, weil immer mehr Bürger
durch reguläre Arbeit mit ihrem Verdienst unterhalb des bisherigen
Sozialhilfeniveaus liegen". Deshalb müsse das Thema Mindestlohn "mit
Volldampf angepackt werden".
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung