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Merz will Anwendung des Jugendstrafrechts einschränken

Archivmeldung vom 30.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)

Bild: Bredehorn.J / pixelio.de

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. Der Kanzlerkandidat der Union sagte der "Bild am Sonntag", dass er die Anwendung des Jugendstrafrechts einschränken will.

"Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir über Wahlrecht mit 16 sprechen, die Strafmündigkeit aber für die Jugendlichen zwischen 18 und 21 liegt. Und zwischen 18 und 21 fast regelmäßig nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenstrafrecht verurteilt wird. Ich finde, das sollten wir ändern", so Merz.

Er kündigte im Falle eines Wahlsiegs zudem eine Stärkung der Justiz an: Für Kriminelle brauche es "klare Stopp-Signale". Die Strafverfolgung müsse schnell kommen. "Sie darf nicht jahrelang dauern, die Verfahren müssen vereinfacht werden. Die Gerichte müssen ausgestattet werden."

Dies sei zum großen Teil Ländersache. Deshalb will Merz ein Bund-Länder-Bündnis wiederbeleben: "Wir hatten mal einen Pakt für den Rechtsstaat in Deutschland. Hat die Koalition abgeschafft. So was muss wieder her", sagte der CDU-Chef.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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