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Viele Corona-Hilfen steuerrechtlich relevant: Steuerzahler-Bund-Chef Holznagel kritisiert Bundesregierung

Archivmeldung vom 30.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Nach Einschätzung des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, müssen sich viele Bürger, die von staatlichen Corona-Hilfen profitieren, auf Nachzahlungen an den Fiskus einstellen. "Die meisten Hilfen haben steuerrechtliche Relevanz", sagte Holznagel der "Saarbrücker Zeitung".

Holznagel weiter: "Das heißt, wer Hilfen in Anspruch genommen hat, muss unter Umständen damit rechnen, dass ihn das Finanzamt im nächsten Jahr gegebenenfalls zu Nachzahlungen auffordern wird."

Als Beispiel nannte der Steuerexperte das millionenfach genutzte Kurzarbeitergeld. Diese Zahlung sei zwar steuerfrei, unterliege aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. "Das heißt, diese Einnahmen werden zur Berechnung des individuellen Steuersatzes herangezogen", so Holznagel. Auch die Soforthilfen für Unternehmen müssten als Betriebseinnahme erfasst werden und unterlägen damit der Steuer. "Das Finanzamt ist hier auch insofern gefordert, als es nachträglich überprüft, ob diese Hilfen berechtigt beantragt wurden", erklärte Holznagel.

Aus Sicht des Verbandschefs hat die Bundesregierung die steuerlichen Aspekte der Hilfsmaßnahmen unzureichend kommuniziert. "Wir haben ein sehr kompliziertes Steuerrecht. Gerade deshalb ist die Politik in der Verantwortung, nicht nur die Hilfen in schillernden Farben zu verkünden, sondern auch gewissermaßen den Beipackzettel besser zu erklären", sagte Holznagel.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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