Lauterbach erwartet Sieg für Kläger gegen Sterbehilfe-Verschärfung
Archivmeldung vom 25.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Gesetzesverschärfung bei der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklären wird.
"Ich rechne damit, dass die Karlsruher Richter die 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Sterbehilfe-Regelung als zu weitgehend kassieren werden", sagte Lauterbach den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
Die Richter sähen ja auch, "was die Neufassung angerichtet hat", so der SPD-Politiker weiter. Die Gesetzesänderung habe bei Medizinern sehr große Verunsicherung ausgelöst sowie die Angst, von der Justiz verfolgt zu werden.
"Die Ärzte haben sich daher weitestgehend zurückgezogen. Schwerstkranke Patienten sind allein gelassen", sagte Lauterbach.
Zu beobachten sei, dass immer mehr Betroffene in die Schweiz reisten, um sich dort Hilfe zu holen und aus dem Leben zu scheiden. Oder sie besorgten sich dort tödliche Medikamente. "Das ist eine unerträgliche Entwicklung. Die Strafverschärfung ist nach hinten losgegangen", beklagte der SPD-Gesundheitspolitiker.
Wenn das Gesetz kassiert werde, sei der Bundestag erneut am Zug. Nötig sei eine klare Abgrenzung zwischen dubiosen Sterbehilfe-Organisationen und dem ärztlichen Handeln: "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass Ärzte unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Voraussetzung muss zum Beispiel sein, dass die Betroffenen an einer unheilbaren Krankheit leiden, die unumkehrbar zum Tode führt", sagte Lauterbach den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch seine Entscheidung darüber, ob die 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen für die Sterbehilfe mit der Verfassung vereinbar ist. Geklagt haben Vereine, die Suizidbeihilfe anbieten, schwer erkrankte Menschen, die ihr Leben mit Hilfe solcher Vereine beenden wollen, sowie Ärzte. Seit der Gesetzesänderung ist die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt. Kritiker beklagen, dass von dem Verbot nicht nur Vereine erfasst sind, sondern auch Mediziner.
Quelle: dts Nachrichtenagentur