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Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein

Archivmeldung vom 12.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleitet. Die Verfahren betreffen zwei Männer, die das Parlament auf Einladung von Mitgliedern der Fraktion Die Linke betreten und Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und mit laufender Kamera bedrängt hatten. Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, sei indiskutabel und müsse unterbunden werden, sagte Lammert.

Die beiden Männer aus Kanada und den USA werden in Medienberichten als extreme Kritiker Israels bezeichnet. Der Bundestagspräsident kann nach Paragraph 7 Absatz 4 der Hausordnung, die als Anhang Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist, bei Verstößen ein Hausverbot verhängen.

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