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Arbeitslosenbeitrag wird gesenkt

Archivmeldung vom 05.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ab dem 1. Januar wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. Das geht aus einem Beschluss des Bundestag hervor.

Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009, soll die Bürger entlassten, da der Krankenkassenbeitrag im Gegenzug auf 15,5 Prozent steigen wird.

Nach einem Beschluss der grossen Koalition ist aber eine Wiederanhebung des Beitrags bis Mitte 2010 auf 3,0 Prozent vorgesehen. Auch die Reform und Straffung der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme wurde vom Bundestag verabschiedet.

 

Eine Neuheit ist, dass Arbeitslose in Zukunft ihren Hauptschulabschluss nachmachen können. Auch die Reform der Arbeitsmarktprogramme will das Parlament noch verabschieden. Eine bessere und passgenauere Vermittlung der Arbeitssuchenden soll so, nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), gewährleistet werden.

 

Mit dieser Neureglung, die auch den nachträglichen Hauptschulabschluss ermöglicht, schafft die Bundesregierung 27 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ab und führt fünf Neue ein.
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