Arbeitslosenbeitrag wird gesenkt
Archivmeldung vom 05.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakAb dem 1. Januar wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. Das geht aus einem Beschluss des Bundestag hervor.
Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009, soll die Bürger entlassten, da der Krankenkassenbeitrag im Gegenzug auf 15,5 Prozent steigen wird.
Nach einem Beschluss der grossen Koalition ist aber
eine Wiederanhebung des Beitrags bis Mitte 2010 auf 3,0 Prozent
vorgesehen. Auch die Reform und Straffung der arbeitsmarktpolitischen
Förderprogramme wurde vom Bundestag verabschiedet.
Eine Neuheit ist, dass Arbeitslose in Zukunft ihren
Hauptschulabschluss nachmachen können. Auch die Reform der
Arbeitsmarktprogramme will das Parlament noch verabschieden. Eine
bessere und passgenauere Vermittlung der Arbeitssuchenden soll so, nach
den Vorstellungen des Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD),
gewährleistet werden.
Mit dieser Neureglung, die auch den nachträglichen Hauptschulabschluss ermöglicht, schafft die Bundesregierung 27 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ab und führt fünf Neue ein.