Innenminister Friedrich legt Gesetzentwurf für Neonazidatei vor
Archivmeldung vom 29.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat einen Gesetzentwurf für eine umfassende Neonazi-Datei vorgelegt. Gespeichert werden sollen erstens Personen, die "Verdächtige, Beschuldigte, Täter oder Mittäter einer politisch rechts motivierten Gewalttat mit extremistischem Hintergrund" sind sowie Personen, die als "Anstifter oder Gehilfe einer solchen Tat in Erscheinung getreten sind." Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe), der der Gesetzestext vorliegt.
Friedrich will zweitens Personen mit "rechtsextremistischer Einstellung, die zur Gewalt aufrufen" erfassen, "die die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange bejahen, unterstützen, vorbereiten, oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen oder bei denen Waffen ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Berechtigungen oder Explosivstoffe" gefunden werden. Drittens sollen in die Datei auch Kontaktpersonen von Rechtsextremisten aufgenommen werden, die "nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt" mit ihnen in Verbindung stehen. Viertens sollen "rechtsextremistische Gruppierungen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post" gespeichert werden. Hierfür müssen "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme begründen, dass jemand "im Zusammenhang" mit einem Rechtsextremisten steht.
Friedrich will im einzelnen "den Familiennamen, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Lichtbilder" speichern lassen. Zu den "Grunddaten" gehören Angaben zu Haftbefehlen und zu Identitätspapieren sowie zu Funktionen (Funktionär, Mitglied oder Anhänger) in rechtsextremistischen Vereinen, Organisationen, Netzwerken und sonstigen Gruppierungen. "Erweiterte Grunddaten" sind geplant bei Kontaktpersonen, gegen die tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie von der Planung und Begehung rechtsextremistischer Straftaten Kenntnis haben.
Zu diesen Daten zählen beispielsweise Angaben über "besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen" sowie zur "Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person".
Quelle: dts Nachrichtenagentur