Sonntagsöffnung als Corona-Maßnahme erlauben
Archivmeldung vom 27.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttVor dem Hintergrund der Freigabe von zusätzlichen Sonntagen für den stationären Handel, durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens, drohen die Gewerkschaften wieder mit kurzfristig bei den Gerichten eingereichten, einstweiligen Verfügungen, um eine Öffnung der Läden zu verhindern.
"Ebenso wie der Lockdown durch den Staat zum Schutz der Bürger*innen verordnet wurde, so ist auch diese Verordnung aus NRW zur zusätzlichen Sonntagsöffnung nur so zu bewerten. In Corona-Zeiten macht es keinen Sinn über die Anlassbezogenheit von Sonntagsöffnungen ernsthaft zu diskutieren, " stellt Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places, fest und erklärt weiter : "Die von der Landesregierung NRW vorgesehene Regelung dient dem Schutz der Bürger*innen in einer Zeit in der Zugangsbeschänkungen und Abstandsregelungen den vorweihnachtlichen Einkauf bestimmen. Es sollte allen Kunden die Möglichkeit gegeben werden, entspannt und ohne großes Gedränge Geschenke zu besorgen.
Gleichzeitig bekommt so der stationären Einzelhandel in der Stadt eine zusätzliche Chance, einen Teil der verlorenen Umsätze doch noch zu erwirtschaften, um damit sein Überleben zu sichern. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Gewerkschaften auf, diese Sichtweise zu teilen und alte Pfade zu verlassen, um der besonderen Situation in verantwortungsvoller Weise Rechnung zu tragen." Aus Sicht des GCSP sollten alle vier Sonntage vor Weihnachten und die zwei nach Weihnachten von dieser Regelung profitieren. Ein bundesweite Vereinheitlichung wäre erstrebenswert.
Quelle: German Council of Shopping Places (ots)