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Auch Euro 6-Dieselfahrern drohen Fahrverbote in Berlin

Archivmeldung vom 08.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kurt Michel / PIXELIO
Bild: Kurt Michel / PIXELIO

Die Berliner Umweltverwaltung prüft auch für Diesel-Autos der Schadstoff-Normen 6 a, b und c streckenbezogene Fahrverbote. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die dem rbb exklusiv vorliegen. Umweltsenatorin Regine Günther bestätigte auf Anfrage entsprechende Überlegungen. Auch bei Euro 6-Fahrzeugen würden die Grenzwerte deutlich überschritten. Wer sich nun ein solches Fahrzeug anschaffe, könne nicht sicher sein, 2020 nicht doch ausgesperrt zu werden, sagte Günther dem rbb.

Lediglich Euro-6d-Dieselautos hielten die Grenzwerte zuverlässig ein. Ob es wirklich zu Fahrverboten für Euro 6-Fahrzeuge komme, werde aber noch geprüft. Käme es wirklich so, müssten betroffene Besitzer von Euro 6 -Dieselautos mit erheblichen Wertverlusten für ihre Fahrzeuge rechnen. Nach jetzigem Stand könnten sie nicht einmal Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen in Anspruch nehmen. Der Diesel-Kompromiss der Bundesregierung sieht diese Angebote nur für Euro 4 und Euro 5-Dieselfahrer vor.

Konkret prüft die Umweltverwaltung nach rbb-Informationen Euro 6 a,b,c-Fahrverbote an zwölf Straßenabschnitten in Berlin. Die Senatsverwaltung hat in einer Modellrechnung kalkuliert, wie stark die NO2-Belastung auf Berlins Straßen durch Software-Updates, Hardware-Umrüstungen für kommunale Fahrzeuge sowie Euro 5-Fahrverbote sinken würde. Die Berechnungen zeigen, dass selbst diese Maßnahmen nicht ausreichen, um in ganz Berlin den NO2-Grenzwert im Jahr 2020 einzuhalten. Das Verwaltungsgericht erwartet aber einen Plan, wie an allen Straßen Berlins zeitnah der EU-Grenzwert eingehalten werden kann.

In einem internen Dokument der Umweltverwaltung mit dem Titel "Zeitplan Modellierungen" vom 18. Juli 2018 heißt es deshalb: "Nachdem ersichtlich wurde, dass ein Fahrverbot nur für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 nicht ausreichen wird, um den NO2-Grenzwert überall einzuhalten, (...) wurde letztendlich beschlossen, dass alle Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-6c, welche hohe reale Fahremissionen aufweisen, dem streckenbezogenen Fahrverbot unterliegen sollten."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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