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SoVD fordert: Die Föderalismusreform darf nicht zu Rückschritt für Pflegebedürftige und Behinderte führen

Archivmeldung vom 22.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Föderalismusreform darf nicht zu einem Rückschritt für pflegebedürftige und behinderte Menschen führen. Der Sozialverband Deutschland appelliert dringend an die Ministerpräsidenten und an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD, den Entwurf der Föderalismusreform noch zu korrigieren.

Der SoVD fordert, dass das Heimrecht Bundesrecht bleibt. Wir befürchten, dass eine Übertragung des Heimrechts an die Bundesländer zu einer Absenkung des Pflegestandards führen wird. Für den Verbleib des Heimrechts beim Bund haben sich in der Anhörung von Bundestag und Bundesrat nahezu alle Experten ausgesprochen. Auch Vertreter von SPD und CDU aus Bund und Ländern haben sich für den Erhalt eines bundeseinheitlichen Heimrechts eingesetzt. Im Interesse der Pflegebedürftigen appellieren wir an die Ministerpräsidenten und die Große Koalition: Das Heimrecht muss Bundesrecht bleiben. Ein einheitliches Heimrecht und einheitliche Pflegestandards sind unverzichtbar.

Dringenden Korrekturbedarf sehen wir auch im Interesse behinderter Menschen. Wir befürchten, dass die Föderalismusreform das Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) aushöhlt. Es droht eine massive Verschlechterung bei der Umsetzung des SGB IX, das unter anderem die berufliche Eingliederung behinderter Menschen regelt. Wenn die Länder aufgrund der Änderung von Art. 84 Grundgesetz künftig selbst entscheiden können, wie sie Bundesgesetze umsetzen, sehen wir die effektive Durchsetzung des SGB IX gefährdet. Die Umsetzung des SGB IX muss Bundesrecht bleiben, von dem auch künftig nicht durch Landesrecht abgewichen werden darf. Es darf keine Föderalismusreform auf Kosten behinderter und pflegebedürftiger Menschen geben.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland

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