SoVD fordert: Die Föderalismusreform darf nicht zu Rückschritt für Pflegebedürftige und Behinderte führen
Archivmeldung vom 22.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Föderalismusreform darf nicht zu einem Rückschritt für pflegebedürftige und behinderte Menschen führen. Der Sozialverband Deutschland appelliert dringend an die Ministerpräsidenten und an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD, den Entwurf der Föderalismusreform noch zu korrigieren.
Der SoVD fordert, dass das Heimrecht Bundesrecht bleibt. Wir
befürchten, dass eine Übertragung des Heimrechts an die Bundesländer
zu einer Absenkung des Pflegestandards führen wird. Für den Verbleib
des Heimrechts beim Bund haben sich in der Anhörung von Bundestag und
Bundesrat nahezu alle Experten ausgesprochen. Auch Vertreter von SPD
und CDU aus Bund und Ländern haben sich für den Erhalt eines
bundeseinheitlichen Heimrechts eingesetzt. Im Interesse der
Pflegebedürftigen appellieren wir an die Ministerpräsidenten und die
Große Koalition: Das Heimrecht muss Bundesrecht bleiben. Ein
einheitliches Heimrecht und einheitliche Pflegestandards sind
unverzichtbar.
Dringenden Korrekturbedarf sehen wir auch im Interesse behinderter
Menschen.
Wir befürchten, dass die Föderalismusreform das
Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch IX
(Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) aushöhlt. Es droht
eine massive Verschlechterung bei der Umsetzung des SGB IX, das unter
anderem die berufliche Eingliederung behinderter Menschen regelt.
Wenn die Länder aufgrund der Änderung von Art. 84 Grundgesetz künftig
selbst entscheiden können, wie sie Bundesgesetze umsetzen, sehen wir
die effektive Durchsetzung des SGB IX gefährdet. Die Umsetzung des
SGB IX muss Bundesrecht bleiben, von dem auch künftig nicht durch
Landesrecht abgewichen werden darf. Es darf keine Föderalismusreform
auf Kosten behinderter und pflegebedürftiger Menschen geben.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland